Förderung von Photovoltaik-Anlagen

In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv sind. Diese Förderungen umfassen Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile. Hier sind die wichtigsten Förderprogramme und -möglichkeiten, die aktuell verfügbar sind:

1. KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme, die den Bau und die Installation von Photovoltaik-Anlagen unterstützen.

KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien – Standard
Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik-Anlagen. Der Kredit kann bis zu 100% der Investitionskosten decken, und die Laufzeiten sind flexibel gestaltet.

KfW-Programm 430 – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Dieses Programm richtet sich an Sanierungsprojekte, bei denen Photovoltaik-Anlagen als Teil eines umfassenden energieeffizienten Sanierungspakets installiert werden. Bei Erreichen bestimmter Effizienzstandards, wie z.B. KfW-Effizienzhaus, sind Zuschüsse möglich.

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2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst mehrere bisherige Förderprogramme zusammen und bietet Unterstützung sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen und Neubauten:

BEG EM (Einzelmaßnahmen)
Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher werden als Einzelmaßnahmen gefördert. Es gibt direkte Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und Wärmepumpen.

BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude)
Wenn eine Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer umfassenden Sanierung oder eines Neubaus installiert wird, kann sie im Zuge der BEG-Förderung als Bestandteil des gesamten Maßnahmenpakets bezuschusst oder durch zinsgünstige Kredite gefördert werden.

3. EEG-Umlagebefreiung und Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab und wird für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert.

Seit 2023 müssen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp (Kilowatt peak) keine EEG-Umlage mehr zahlen, was die Wirtschaftlichkeit der Anlagen weiter verbessert.

4. Förderung durch Bundesländer und Kommunen

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen an. Diese können Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen oder Batteriespeichern umfassen. Die Höhe und Art der Förderung variiert stark je nach Region, weshalb es ratsam ist, sich bei der jeweiligen Landes- oder Stadtverwaltung nach aktuellen Programmen zu erkundigen.

Beispiele für regionale Programme sind:

  • Bayern: Das bayerische Programm „Solarstromspeicher-Programm“ fördert die Installation von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen.
  • Baden-Württemberg: Hier gibt es Zuschüsse für private Haushalte, die eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher installieren.

5. Steuerliche Vorteile

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können auch steuerlich gefördert werden:

  • Sonderabschreibungen: Für Photovoltaik-Anlagen können Sonderabschreibungen genutzt werden, die es erlauben, einen Teil der Anschaffungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen.
  • Steuerbefreiung für kleine Anlagen: Seit Januar 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit.

6. Förderung durch Energieversorger

Einige Energieversorger bieten eigene Programme zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen an. Diese können in Form von Zuschüssen, günstigen Krediten oder durch spezielle Tarifmodelle erfolgen, die den Eigenverbrauch von Solarstrom fördern.

7. Förderung von Mieterstromprojekten

Das Mieterstromgesetz ermöglicht es Vermietern, den auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen. Mieterstromprojekte erhalten eine eigene Einspeisevergütung, die zwar niedriger als die reguläre EEG-Vergütung ist, aber dennoch attraktive Konditionen bietet.

Fazit

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland ist vielfältig und kann je nach individueller Situation erheblich zur Finanzierung der Anlage beitragen. Um die bestmögliche Förderung für Ihre Photovoltaik-Anlage zu erhalten, empfiehlt es sich, die aktuellen Förderprogramme gründlich zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Fachmann beraten zu lassen. Die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten kann die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage deutlich verkürzen und die Wirtschaftlichkeit steigern.