
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die zwischen Elektrotechnik Bailleux (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden – unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, per E‑Mail, telefonisch oder vor Ort zustande kommt.
1.2 Kunde ist
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wenn der Vertrag überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann,
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wenn der Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wird.
1.3 Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Elektroinstallationen, Heizungs- und Kältetechnik, Reparaturen, Wartung, Planung und Beratung.
2.2 Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform (z. B. E‑Mail).
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
2.4 Die für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderliche Rüstzeit, insbesondere Anfahrt, Vorbereitung, Einrichten und Absichern der Arbeitsstelle sowie Aufräumen und Reinigung nach Abschluss der Arbeiten, gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
3. Vertragsschluss über Website, E‑Mail oder Telefon
3.1 Die auf der Website dargestellten Leistungen, Bilder und Preisangaben stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
3.2 Der Kunde kann eine Anfrage insbesondere
- über das Kontaktformular auf der Website,
- per E‑Mail,
- Whatsapp,
- telefonisch oder
- persönlich stellen.
3.3 Der Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
- den Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer, nachdem der Kunde ein Angebot angenommen hat.
3.4 Der Kunde ist an seine Anfrage 14 Tage gebunden. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
4. Preise, Anfahrt, Zahlung
4.1 Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – in EURO inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Anfahrtskosten, Entsorgung, Kleinmaterial und sonstige Nebenkosten werden gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen (Zusatz- oder Änderungsleistungen), werden nach Aufmaß und Zeitaufwand zu den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen berechnet, sofern nicht ein gesondertes Nachtragsangebot erstellt wird.
4.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Aufträgen mit einer voraussichtlichen Ausführungsdauer von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Abschlagszahlungen können bis zu 90 % des Werts der jeweils erbrachten Leistungen betragen.
4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen – auch aus anderen laufenden Aufträgen – bis zum Ausgleich der rückständigen Beträge zurückzuhalten.
4.7 Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung der Arbeiten erst nach Eingang der Anzahlung.
5. Kosten bei nicht durchgeführten Aufträgen
5.1 kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand (insbesondere Anfahrt, Wartezeiten, begonnene Arbeiten) nach der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen, wenn
- der gemeldete Fehler bei der Überprüfung nicht feststellbar ist und das Gerät/die Anlage im Wesentlichen störungsfrei funktioniert,
- benötigte Ersatzteile trotz zumutbarer Bemühungen nicht (mehr) beschafft werden können,
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt oder keinen Zugang zur Arbeitsstelle ermöglicht,
- der Auftrag während der Durchführung auf Wunsch des Kunden abgebrochen wird,
- die für die Ausführung notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, bauliche Vorarbeiten, Leitungswege) nicht gegeben sind und dies nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
5.2 Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
6. Termine, Ausführung, Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Termine und Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und bestätigt wurden. Anderenfalls handelt es sich um unverbindliche Richttermine.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, extreme Witterung, Krankheit) verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen in diesen Fällen nicht.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ohne Verzögerung begonnen und durchgeführt werden können (z. B. freier Zugang zu Arbeitsbereichen, gesicherte Stromversorgung, abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke). Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nach, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten).
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
7.1 Ist der Kunde Verbraucher und kommt der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag (z. B. per Telefon, E‑Mail, Internet) zustande, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
7.2 Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Frist, Ausübung und Rechtsfolgen, ergeben sich aus der auf der Website gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
7.3 Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis vom möglichen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
8. Mängelrechte (Gewährleistung)
8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden aus §§ 634 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen – soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist –
- 2 Jahre bei Werkleistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht,
- 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken oder an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden sind.
8.3 Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen längeren Verjährungsfristen.
8.4 Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Inbetriebnahme, in Textform (z. B. E‑Mail mit Fotos) anzuzeigen.
Für Verbraucher gilt: Eine verspätete Anzeige offensichtlicher Mängel führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte; sie kann allerdings die Beweisführung erschweren.
8.5 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung bzw. Abnahme zu rügen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
8.6 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
8.7 schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
8.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die zurückzuführen sind, auf
- unsachgemäße Bedienung, Verwendung oder Änderung der Leistung durch den Kunden oder Dritte,
- normalen Verschleiß,
- außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse,
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag),
soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
8.9 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen an der Leistung vornehmen und der gerügte Mangel hierauf beruht.
8.10 stellt sich im Rahmen einer Mängelrüge heraus, dass kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt (z. B. Bedienfehler, Fremdeinwirkung, Mangel an vom Kunden beigestellten Teilen), ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand (Anfahrt, Arbeitszeit) nach der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei Übernahme einer Garantie, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurde.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung bewegliche Sachen (z. B. Geräte, Ersatzteile, Materialien) eingebaut oder geliefert werden und nicht wesentliche Bestandteile eines Bauwerks werden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
10.2 kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verletzt er seine Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt, kann der Auftragnehmer die Herausgabe der gelieferten Sachen zum Zweck des Ausbaus verlangen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit er den Verzug zu vertreten hat.
10.3 erfolgt die Leistung beim Kunden vor Ort, hat der Kunde dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen.
11. Bohr- und Montagearbeiten
11.1 Bei Bohr- und Montagearbeiten können Eingriffe in Wände, Decken, Böden oder andere Bauteile erforderlich sein. Der Auftragnehmer führt diese Arbeiten mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt aus.
11.2 Die Wiederherstellung von Oberflächen (z. B. Maler‑, Putz‑, Spachtel- oder Fliesenarbeiten) ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Leistung und obliegt dem Kunden.
11.3 Für rein optische Beeinträchtigungen, die zwangsläufig mit notwendigen Bohrungen oder Montagen verbunden sind und nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12. Foto- und Dokumentationsaufnahmen
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, während und nach der Durchführung der Arbeiten Foto- oder Videoaufnahmen zur technischen Dokumentation und Beweissicherung (z. B. Leitungsverläufe, Einbauzustände) anzufertigen.
12.2 Eine Nutzung solcher Aufnahmen zu Werbe- oder Präsentationszwecken (z. B. Website, soziale Medien, Referenzen) erfolgt nur, wenn der Kunde hiermit zuvor ausdrücklich einverstanden ist. Personenbezogene Daten werden hierbei nur im rechtlich zulässigen Rahmen verarbeitet.
12.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13. Datenschutz
13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
13.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung (insbesondere Art der Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Rechte der Betroffenen) ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
13.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an Subunternehmer, Lieferanten und sonstige Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist.
14. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
14.1 Der Auftragnehmer ist [nicht] bereit / [bereit]* (Nichtzutreffendes streichen), an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
14.2 Sofern eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht oder der Auftragnehmer sich freiwillig zur Teilnahme verpflichtet, werden die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und deren Kontaktdaten im Impressum oder in einer gesonderten Information benannt.
14. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, soweit kein zwingender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
15.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.4 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
15.5 sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 11/2025